Whistleblowing

Whistleblowing

Amer S.p.A. und die anderen zur Amer-Gruppe gehörenden Unternehmen (im Folgenden auch als „Gruppe“ oder „AG“ bezeichnet) führen ihre Geschäfte mit Loyalität, Ordnungsmäßigkeit, Transparenz, Ehrlichkeit, Integrität und in Übereinstimmung mit den für ihre Tätigkeiten geltenden Gesetzen, Vorschriften sowie Normen und Richtlinien.

Zur Förderung der Kultur der guten Kommunikation und sozialen Verantwortung der Unternehmen innerhalb der Organisationen setzt die AG daher Instrumente ein, die darauf abzielen, illegales Verhalten, das gegen zwingende und interne Vorschriften sowie gegen die von der Gruppe geförderten ethischen Grundsätze verstößt, zu verhindern, aufzudecken und zu melden, und ermutigt ihre Mitarbeitenden, Aktionäre sowie Personen, die - in welcher Eigenschaft auch immer - Dienstleistungen für die Gruppe erbringen, erbracht haben oder Verwaltungs-, Führungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen innehaben, dazu, jedes Verhalten, jede Handlung oder Unterlassung zu melden, die im Rahmen dieses Verfahrens relevant sind und von denen sie Kenntnis haben.

Ziel dieser Richtlinie - nach ital. gesetzesvertretendem Dekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 - ist die Regelung der Kanäle für die Meldung von Verstößen oder Unregelmäßigkeiten und die Beseitigung von Faktoren, die die Meldung behindern oder entmutigen können, sowie die Regelung von Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern und der Disziplinarordnung. Um einen Kriminalbericht zu senden, gehen Sie zu https://segnalazioni.amergroup.it/de/

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